Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Auf dieser Seite finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ME Effekte für verschiedene Geschäftsbereiche. 
Je nach Art der Geschäftsbeziehung gelten unterschiedliche AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 – Handel Verbraucher (B2C)

ME Effekte

 

Inhaber: Michael Erhardt

Sitz: Im Auchtfeld 1, 73479 Ellwangen-Rotenbach

E-Mail: info@me-effekte.de

Web: www.me-effekte.de

Telefon: +49 171 3490183

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen ME Effekte (nachfolgend „Anbieter“) und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Waren und Dienstleistungen stellt kein bindendes Angebot dar.

(2) Durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.

(3) Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande.

(4) Bei Vor-Ort-Geschäften (z. B. Silvesterverkauf) kommt der Vertrag mit Übergabe der Ware und Zahlung oder schriftlicher Vereinbarung zustande.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und dem Kunden nach Vertragsschluss per E-Mail übersandt. Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben jederzeit überprüfen und berichtigen.

 

§ 3 Alters- und Erlaubnisnachweise

(1) Der Verkauf pyrotechnischer Artikel erfolgt ausschließlich unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Sprengstoffgesetzes (SprengG) und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV).

(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 dürfen nur an Personen abgegeben werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.

(3) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur an volljährige Personen (ab 18 Jahren) abgegeben werden. Die Abgabe ist außerhalb des gesetzlich zulässigen Zeitraums nur bei Vorlage einer entsprechenden behördlichen Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 SprengG zulässig.

(4) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F3 und F4 dürfen ausschließlich an Personen abgegeben werden, die über eine gültige behördliche Erlaubnis oder einen Befähigungsschein gemäß §§ 7, 20 oder 27 SprengG verfügen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Alters- und/oder Erlaubnisnachweise vor Vertragsschluss bzw. vor Lieferung, unaufgefordert vorzulegen. 

(6) Der Vertragsschluss steht hinsichtlich erlaubnispflichtiger Artikel unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen und erfolgreichen Prüfung der vorgelegten Nachweise. Die Prüfung der Nachweise erfolgt unverzüglich nach deren Eingang. 

(7) Werden die erforderlichen Nachweise nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbracht, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Etwaige bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

(8) Der Versand erfolgt erst nach erfolgreicher Prüfung der erforderlichen Alters- und/oder Erlaubnisnachweise.

 

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise.

Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

(2) Zuzüglich anfallender Versandkosten. Diese werden dem Kunden vor Abgabe der Bestellung deutlich und transparent mitgeteilt, einschließlich aller Preisbestandteile und gesetzlicher Abgaben.

(3) Versandkosten fallen ausschließlich für den Versand von nicht gefährlichen Zubehörartikeln an.

Ein Versand von pyrotechnischen Artikeln oder sonstigen Gefahrgütern findet nicht statt.

Pyrotechnische Gegenstände werden ausschließlich zur Abholung am vereinbarten Abholort bereitgestellt.

 

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Lieferzeiten werden im Angebot angegeben.

(2) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit Übergabe der Ware an den Kunden über.

(3) Pyrotechnische Artikel und sonstige als Gefahrgut eingestufte Waren sind vom Versand ausgeschlossen und stehen ausschließlich zur Abholung bereit.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Anbieters.

 

§ 7 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesonderten Widerrufsbelehrung zu.

(2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von maßgefertigten Waren oder Sonderanfertigungen, die nach Kundenspezifikation hergestellt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat,

dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt,

und seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung unter: 

www.me-effekte.de/widerruf

 

§ 8 Vermietung von Effektgeräten

(1) Die Vermietung von Effektgeräten erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines gesonderten Mietvertrages.

(2) Bestandteil des Mietvertrages ist ein bei Übergabe erstelltes Übergabe- und Rückgabeprotokoll.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich und sachgemäß zu behandeln und ausschließlich entsprechend der vereinbarten Nutzung einzusetzen.

(4) Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände, soweit er diese schuldhaft verursacht hat.

(5) Weitergehende Regelungen ergeben sich aus dem gesonderten Mietvertrag.

 

§ 9 Verleih von Schausteller- und Spielgeräten

(1) Der Verleih von Schaustellergeräten, Spielständen, Schießbuden und vergleichbaren Einrichtungen erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Miet- oder Leihvertrages.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte sachgemäß, sicher und ausschließlich zum vereinbarten Zweck zu verwenden.

(3) Der Kunde haftet für Schäden, Verlust oder unsachgemäße Nutzung, die er oder von ihm eingesetzte Dritte zu vertreten haben.

(4) Weitergehende Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

 

§ 10 Mängelhaftung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung.

 

§ 11 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf der Website des Anbieters unter folgendem Link abrufbar:

www.me-effekte.de/datenschutzerklarung

 

§ 13 Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:

https://ec.europa.eu/consumers/odr

Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstands Regelungen.

 

Stand: Februar 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 – Handel Unternehmer (B2B)

ME Effekte

 

Inhaber: Michael Erhardt

Sitz: Im Auchtfeld 1, 73479 Ellwangen-Rotenbach

E-Mail: info@me-effekte.de

Web: www.me-effekte.de

Telefon: +49 171 3490183

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

 

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt spätestens mit Auftragsbestätigung, Leistungsbeginn oder Lieferung zustande.

 

§ 3 Erlaubnis- und Gewerbenachweise

(1) Der Verkauf pyrotechnischer Artikel an Unternehmer erfolgt ausschließlich an gewerbliche Abnehmer, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit berechtigt sind.

(2) Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Anbieter vor Vertragsschluss oder spätestens vor Lieferung geeignete Nachweise vorzulegen, insbesondere:

einen gültigen Gewerbenachweis, sowie – soweit erforderlich – eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein gemäß §§ 7 oder 20 SprengG. 

Eine Erlaubnis nach § 27 SprengG ist für Verträge im B2B-Bereich regelmäßig nicht ausreichend, soweit die jeweilige Tätigkeit und der konkrete Verwendungszweck dies gesetzlich erfordern. 

(3) Der Vertragsschluss über erlaubnispflichtige pyrotechnische Artikel erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen und erfolgreichen Prüfung der vorgelegten Nachweise.

(4) Werden die erforderlichen Nachweise nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erbracht, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung zu verweigern. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

§ 4 Preise

Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 UStG).

 

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Unternehmer über.

(2) Ein Versand von pyrotechnischen Artikeln oder sonstigen Gefahrgütern erfolgt nicht.

Diese Waren sind ausschließlich vom Auftraggeber am vereinbarten Abholort abzuholen.

 

§ 6 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

 

§ 7 Vermietung von Effektgeräten

(1) Die Vermietung von Effektgeräten erfolgt auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden Mietvertrages. Bestandteil des Mietvertrages ist ein bei Übergabe erstelltes Übergabe- und Rückgabeprotokoll, in dem der Zustand der Mietgegenstände dokumentiert wird.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich und sachgemäß zu behandeln, ausschließlich entsprechend der vereinbarten Nutzung einzusetzen und vor Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

(3) Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände, soweit er diese schuldhaft verursacht hat. Hiervon ausgenommen ist die vertragsgemäße Abnutzung während der Mietzeit.

(4) Der im Übergabeprotokoll dokumentierte Zustand der Mietgegenstände ist für den Nachweis des ordnungsgemäßen Zustands bei Übergabe maßgeblich, soweit nicht der Mieter einen abweichenden Zustand nachweist.

(5) Weitergehende Regelungen, insbesondere zu Mietdauer, Mietpreis, Kaution, Haftungsumfang und Rückgabezeitpunkt, ergeben sich aus dem gesonderten Mietvertrag.

 

§ 8 Verleih von Schausteller- und Spielgeräten

(1) Der Verleih von Schaustellergeräten, 

Spielständen, Schießbuden und vergleichbaren Einrichtungen erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Miet- oder Leihvertrages.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte sachgemäß, sicher und ausschließlich zum vereinbarten Zweck zu verwenden.

(3) Der Kunde haftet für Schäden, Verlust oder unsachgemäße Nutzung, die er oder von ihm eingesetzte Dritte zu vertreten haben.

(4) Weitergehende Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

 

§ 9 Mängelhaftung

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware,

sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

 

§ 10 Haftung

(1) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Einfache Fahrlässigkeit

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.

In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Produkthaftung

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Weitergehende Haftung

Eine darüberhinausgehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

§ 11 Ausfall, höhere Gewalt und Stornierung

(1) Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, witterungsbedingter Umstände, behördlicher Auflagen, Verbote oder sicherheitsrelevanter Anordnungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden, wird ein Ersatztermin angeboten. Alternativ hat der Anbieter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen.

(2) Stornierungen durch den Auftraggeber unterliegen folgenden Pauschalen:

  • bis 1 Monat vor Termin: 25 %
  • ab 1 Monat bis 14 Tage vor Termin: 50 %
  • ab 14 Tage bis 2 Tage vor Termin: 75 %
  • 1 Tag vor bzw. am Termin: 100 %

Die Stornopauschalen berücksichtigen den gewöhnlich zu erwartenden Schaden sowie ersparte Aufwendungen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf der Website des Anbieters unter folgendem Link abrufbar:

www.me-effekte.de/datenschutzerklarung

 

§ 13 Streitbeilegung

Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 14 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen ein.

Es gilt deutsches Recht.

 

Stand: Februar 2026

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

– pyrotechnische Dienstleistungen

ME Effekte

 

Inhaber: Michael Erhardt

Sitz: Im Auchtfeld 1, 73479 Ellwangen-Rotenbach

E-Mail: info@me-effekte.de

Web: www.me-effekte.de

Telefon: +49 171 3490183

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen ME Effekte, Inhaber Michael Erhardt (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Planung, Lieferung und Durchführung pyrotechnischer Dienstleistungen.

(2) Pyrotechnische Dienstleistungen im Sinne dieser AGB umfassen insbesondere, jedoch nicht abschließend:

  • Feuerwerke aller Art
  • Bühnenpyrotechnik
  • Film-, Fernseh- und Spezialeffekte (SFX)
  • Flammen-, Funken-, Rauch-, CO- und sonstige Spezialeffekte
  • Einsatz und Bedienung von Funkzündanlagen und Effekttechnik
  • Planung, Genehmigungsabwicklung, Aufbau, Durchführung und Abbau

(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(5) Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder
  • Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform oder
  • Zahlung einer vereinbarten Anzahlung und Bestätigung durch den Auftragnehmer.

(3) Maßgeblich für den Umfang der Leistung ist die Auftragsbestätigung.

 

§ 3 Leistungsumfang und Durchführung

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Leistungen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Sprengstoffgesetzes (SprengG), der zugehörigen Verordnungen sowie aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen anzupassen, soweit dies erforderlich ist aufgrund von:

  • behördlichen Auflagen
  • Sicherheitsanforderungen
  • Wetterbedingungen
  • örtlichen Gegebenheiten
  • technischen oder logistischen Gründen

und soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist und den Gesamtcharakter der Leistung nicht wesentlich verändert.

(3) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über wesentliche Änderungen unverzüglich informieren.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung zu unterbrechen, anzupassen oder abzubrechen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, insbesondere bei:

  • Gefährdung von Personen oder Sachen
  • ungeeigneten Wetterbedingungen
  • behördlichen Anordnungen
  • Nichteinhaltung erforderlicher Sicherheitsabstände

(5) In diesen Fällen besteht Anspruch auf Vergütung nur für die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen sowie nachweislich entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten insbesondere bereits beschafftes Material, Personalkosten, Transportkosten und Planungsleistungen, sofern der Auftragnehmer die Umstände nicht zu vertreten hat.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich 

zur Leistungserbringung qualifizierter Dritter zu bedienen.

 

§ 4 Genehmigungen und Mitwirkungspflichten

(1) Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer die Beantragung erforderlicher pyrotechnischer Genehmigungen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • der Veranstaltungsort geeignet ist
  • erforderliche Zustimmungen von Eigentümern und Behörden vorliegen
  • Sicherheitsbereiche freigehalten werden
  • behördliche Auflagen eingehalten werden, soweit diese in seinen Verantwortungsbereich fallen

(4) Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund unrichtiger Angaben oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

(5) Verzögert sich die Durchführung der Leistungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, hierdurch entstehende zusätzliche Kosten, insbesondere für Personal, Wartezeiten, Transport oder erneute Anfahrten, gesondert zu berechnen.

(6) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer und dessen Personal zum vereinbarten Zeitpunkt ungehinderten Zugang zum Veranstaltungsort, insbesondere zum Abbrennplatz und zu allen für die Durchführung erforderlichen Bereichen, erhalten.

 

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise.

Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.

(2) Es gelten die individuell vereinbarten Preise.

(3) Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 50 % Anzahlung innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss
  • 50 % Restzahlung spätestens 14 Tage vor Durchführung

(4) Rechnungen sind ohne Abzug fällig.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §§ 286, 288 BGB.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(7) Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

(8) Wartezeiten, Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die vom Auftraggeber oder von ihm zu vertretenden Umständen verursacht werden, können gesondert und nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

 

§ 6 Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Umstände

(1) Kann die Leistung aufgrund höherer Gewalt, ungeeigneter Wetterbedingungen, behördlicher Anordnungen oder sonstiger vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände nicht oder nicht vollständig erbracht werden, entfällt die Leistungspflicht für die Dauer und den Umfang der Behinderung.

(2) In diesem Fall besteht Anspruch auf Vergütung nur für die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen sowie nachweislich entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten.

(3) Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den entstandenen Kosten verrechnet.

(4) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Auftragnehmer die Umstände nicht zu vertreten hat und keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

§ 7 Stornierung durch den Auftraggeber

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit in Textform stornieren.

(2) Im Falle der Stornierung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen:

  • bis 60 Tage vor Durchführung: 20 %
  • bis 30 Tage vor Durchführung: 40 %
  • bis 14 Tage vor Durchführung: 60 %
  • weniger als 14 Tage vor Durchführung: 90 %

des vereinbarten Gesamtpreises.

(3) Die Pauschale berücksichtigt den gewöhnlichen Verlauf der Auftragsabwicklung, insbesondere Planungsaufwand, Materialbeschaffung, entgangenen Gewinn sowie üblicherweise ersparte Aufwendungen.

(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer 

Schaden entstanden ist.

 

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher vor Vertragsschluss in gesetzlich vorgeschriebener Form zur Verfügung gestellt.

(3) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, hat er im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten (§ 357 Abs. 8 BGB).

(4) Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung unter: 

www.me-effekte.de/widerruf

 

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei:

  • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
  • Übernahme einer Garantie
  • arglistigem Verschweigen eines Mangels

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

 

§ 10 Sicherheitsbestimmungen

(1) Den Anweisungen des Auftragnehmers und seines Personals ist Folge zu leisten.

(2) Bei Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Durchführung abzubrechen.

(3) Hieraus entstehende Kosten trägt der Auftraggeber, sofern er den Verstoß zu vertreten hat.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer festgelegten Sicherheitsbereiche und Sicherheitsabstände einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass diese während der gesamten Durchführung frei von unbefugten Personen und Gegenständen gehalten werden.

 

§ 11 Urheberrecht und Referenznutzung

(1) Alle Konzepte, Planungen und Designs bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen der Leistungen zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich in Textform widerspricht. Soweit Personen erkennbar abgebildet sind, erfolgt die Verwendung nur mit entsprechender Einwilligung oder auf Grundlage gesetzlicher Erlaubnistatbestände. Personenbezogene Daten werden dabei nur im Einklang mit DSGVO und KUG verarbeitet.

(3) Eine Verwendung erfolgt nicht, wenn der Auftraggeber vor Vertragsschluss widerspricht.

 

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf der Website des Anbieters unter folgendem Link abrufbar:

www.me-effekte.de/datenschutzerklarung

 

§ 13 Versicherung

Der Auftragnehmer verfügt über eine gesetzlich erforderliche Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme für pyrotechnische Tätigkeiten.

 

§ 14 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

 

§ 15 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein 

oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand: Februar 2026

 

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Impressum

Michael Erhardt
ME Effekte
Im Auchtfeld 1
73479 Ellwangen (Jagst)
Deutschland

Tel.: +49 171 3490183
E-Mail: info@me-effekte.de


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE439571112
Umsatzsteuerbefreit (Kleinunternehmerregelung)
 

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

 

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